Gleichstellungsbeauftragte 

Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten

Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften, z.B.:

  • Grundsätzliche Ausschreibung von Stellen, in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist (§ 11)
  • Möglichkeit zur erneuten Stellenausschreibung, wenn keine Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts vorliegen (§ 11, 2)
  • Erstellung von Gleichstellungsplänen (§ 15)
  • Paritätische Besetzung aller Gremien (§ 8)
  • Vorrangige Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern keine schwerwiegenden persönlichen Gründe bei der Person des anderen Geschlechts vorliegen (§ 13, 5)

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